Die allgemeine Beschlagnahme von Tobe Hoopers Texas Chain Saw Massacre in Deutschland aufgehoben

Vor fast 3 1/2 Jahren, am 11. April 2008, meldete das in Münster ansässige Label Turbine Medien im Beitrag “Die Kettensäge knattert bei Turbine” im Cinefacts-Forum, dass es die Rechte am Horrorklassiker “Blutgericht in Texas / The Texas Chain Saw Massacre” [USA 1974, Tobe Hooper] für den deutschsprachigen Raum erworben habe. Allerdings stand einer Veröffentlichung in Deutschland eine Beschlagnahme des Films im Wege. Turbine Medien wollte jedoch den schwierigen Weg gehen und den Versuch starten, eine Streichung von der Liste der jugendgefährdenden Medien der BPjM zu prüfen. Gestern dann die Erfolgsmeldung im Cinefacts-Forum:

Zur allgemeinen Kenntnisnahme mit Gruß an alle, die das für unmöglich hielten, ganz speziell aber für Oliver Krekel und Andreas Thomas Gustav Buresch:

Münster, 12.09.2011: Mit Wirkung zum 6. September 2011 hat die 31. große Strafkammer des Landgericht Frankfurt am Main die allgemeine Beschlagnahme des Films THE TEXAS CHAIN SAW MASSACRE (1974) aufgehoben.

Das Gericht reagiert damit auf die Beschwerde der Turbine Classics GmbH, die sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 11. August 2010 wehrte. Inhaltlich griff das Gericht in seiner Entscheidung die rechtliche Argumentation von Rechstanwältin Dr. Henrike Maaß von der Kanzlei Eggers Malmendier auf, die Turbine im Beschwerdeverfahren vertreten hat. Das Gericht begründete nun auf zehn Seiten, warum das Tobe Hoopers Werk nicht gegen §131 StGB verstößt und sprach den Titel damit nach 26 Jahren des „Verbots“ vom Vorwurf einer Verherrlichung oder Verharmlosung von grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten beziehungsweise einer die Menschenwürde verletzenden Darstellungsweise frei.

Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht die Auffassung und das Engagement von Turbine Product & Acquisitions Manager Christian Bartsch, der zusammen mit den beiden Gutachtern Dr. Roland Seim und Prof. Dr. Oliver Jahraus sowie Dr. Henrike Maaß seit 2008 an der Rehabilitierung des Films arbeitet.

THE TEXAS CHAIN SAW MASSACRE (TCM) wurde 1982 indiziert, 1985 beschlagnahmt und in der Folge immer wieder eingezogen. Die Folge war ein beispielloser Zensur-Wahnsinn, dem im Fall von TCM mehr als zehn Minuten Material zum Opfer fielen. Erst die Österreich-Veröffentlichung von Turbine im Herbst 2009 präsentierte den Film erstmals komplett neu abgetastet und ungeschnitten mit vollständiger deutscher Synchronisation. Mit dem nun ergangenen Beschluss legte die 31. Strafkammer den Grundstein für ein weiteres Vorgehen, um den Film auch in Deutschland wieder zu vertreiben und einem mündigen Publikum zugänglich zu machen.


Somit steht der Weg frei für die Listenstreichung, um dann die Blu-ray/DVD-Edition von Turbine, die seit Oktober 2009 in Österreich erhältlich ist, nach einer FSK-Prüfung auch in Deutschland zu vertreiben. Turbine Medien hatte vor einiger Zeit sogar einen zusätzlichen Audiokommentar auf der deutschen Veröffentlichung über das nun erfolgreiche Aufhebe-Verfahren in Aussicht gestellt. Ob dieser nun wirklich kommt oder ob es ein Booklet zu dem Thema gibt, steht noch nicht fest. Christian Bartsch von Turbine Medien dazu:

Wir sind hier keine Freunde der Selbstbeweihräucherung, das wirkt auf DVDs immer so billig… wollt ihr wirklich einen Zensur-Kommentar mit z.B. Henrike, Roland und mir? Wer will sich das anhören? Wäre da nicht ein umfangreiches Booklet besser?

Immer noch interessant ist der 44-minütige Podcast mit Christian Bartsch und dem Zensurexperten Roland Seim vom Dezember 2008 zu dem Thema.

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